Kosten
Anwaltsgebühren
Für den Rechtssuchenden ist oftmals die Frage nach den zu erwartenden Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit ein wichtiger Punkt.
Es gibt viele Situationen im Leben, in denen man anwaltlichen Rat und Hilfe in Anspruch nehmen möchte. Doch viele Menschen scheuen dann den Weg zum Anwalt, weil sie glauben, mit unüberschaubaren Kosten belastet zu werden, die sie sich nicht leisten können.
Die Rechtsanwaltsgebühren sind jedoch im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im einzelnen festgelegt. Die Gebühren bestimmen sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert. Dieser variiert von Fall zu Fall.
Auf Wunsch kläre ich Sie daher gerne bereits im Rahmen des Erstgespräches über die zu erwartenden Kosten für Ihre individuelle Angelegenheit auf. Dies gibt Ihnen bereits im Vorfeld die nötige Sicherheit und eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unter Umständen die Kosten für die Beratung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bringen Sie daher am besten gleich zum Erstberatungsgespräch die Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Ich setze mich dann gerne für Sie mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung, um den Versicherungsschutz für Ihre Angelegenheit abzuklären und die Deckungszusage der Versicherung einzuholen.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen gewisse Grenzen unterschreitet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Über die Gewährung der Beratungshilfe entscheidet auf Antrag der Rechtspfleger beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Dort bekommen Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie den Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen können. Sie bezahlen in diesem Fall für die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch den Anwalt lediglich einen Beratungsanteil von 10,00 EUR. Im übrigen ist die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes für Sie kostenfrei.
Die Prozesskostenhilfe wird Ihnen bei Bedürftigkeit für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte gewährt. Die Prozesskostenhilfe führt zur vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Prozesskosten (Anwaltskosten und Gerichtskosten). Sie kann auch unter der Auflage der Ratenzahlung gewährt werden. Ob Sie diese Hilfe erhalten können, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und Ihre Vermögens sowie der absetzbaren Verbindlichkeiten, wie z.B. Mietkosten, Unterhaltspflichten und Darlehen.
Bringen Sie für diesen Fall am besten bereits zum Erstberatungsgespräch alle Unterlagen über Ihre aktuellen finanziellen Verhältnisse mit. Ich prüfe dann gerne für Sie, ob eine Gewährung von Prozesskostenhilfe für Sie in Frage kommt und stelle die entsprechenden Anträge bei Gericht für Sie.